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Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes
Die Einrichtung der Versorgungsausgleichskasse
Der Deutsche Bundestag hat am 19.06.2009 das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Einrichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. In Artikel 9d bis 9g (Seite 24 bis 26) der Beschlußempfehlung sind die Änderungen zur Versorgungsausgleichskasse zu finden. Das Gesetz wurde am 21.07.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I v. 21.07.2009, 1939).
Bei der neuen Versorgungsausgleichskasse werden künftig für diejenigen geschiedenen Ehegatten Versorgungsanrechte begründet, die bei einer externen Teilung für das aus der betrieblichen Altersversorgung des Ehegatten zufließende Kapital keine Zielversorgung wählen.
Die Versorgungsausgleichskasse ist eine Pensionskasse im Sinne des § 118a VAG in der Rechtsform eines VVaG. Sie muss Pflichtmitglied in einem Sicherungsfond sein; Abschluss- und Vertriebskosten dürfen nicht erhoben werden.
Eingestellt am 18.08.2009 von D. Niehaus
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