Meine Dienstleistung für Privatleute

Ich informiere und berate zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Prognoseberechnungen der gesetzlichen Rentenanwartschaft erstelle ich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensplanung. Dies wird oft gewünscht zur Entscheidungsfindung für oder gegen eine Altersteilzeitvereinbarung.

Berechnungen verschiedener Varianten der Beitragsgestaltung sind beispielsweise wichtig bei dem Schritt in die Selbständigkeit. Prüfen Sie dies unbedingt rechtzeitig, denn sie können unter bestimmten Umständen wichtige Fristen versäumen. Beispielsweise kann (muss aber nicht) die Zahlung freiwilliger Mindestbeiträge sinnvoll sein zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente. Wenn die Aufrechterhaltung dieses Versicherungsschutzes mit freiwilligen Beiträgen nicht möglich ist, gibt es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung Gestaltungsmöglichkeiten der Beitragszahlung für Selbständige. Nicht immer ist die Flucht aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein vernünftiger Weg – dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Die Ermittlung einer auf die Betriebsrente anzurechnenden Sozialversicherungsrente ist ein Gebiet, auf das ich mich spezialisiert habe. Maßgebende Rechtsgrundlagen sind hier die Regelungen in der Versorgungszusage sowie häufig auch die Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes.

Die Ergebnisse meiner Berechnungen werden in einem Begleitschreiben ausführlich und verständlich zusammenfassend dargestellt. Sollten dann noch Fragen offen sein, werden diese in einer persönlichen Nachbesprechung erörtert.

Sie zahlen freiwillige Beiträge, sind aber schon im rentennahen Alter ? Hier empfehle ich dringend eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der weiteren Beitragszahlung bzw. eine Feststellung, wann die Beitragszahlung wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt werden kann !

Auf Wunsch führe ich die gesamten Formalitäten zur Beantragung der gesetzlichen Rente für Sie durch.

Ich vertrete Sie gegenüber den Rentenversicherungsträgern im Widerspruchsverfahren sowie im Klage- und Berufungsverfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit des Landes NRW.

Dies ist keine abschließende Aufzählung meiner Tätigkeiten im Sinne der klassischen Rentenberatung. Das Beratungsspektrum ist riesengroß, und ich empfehle Ihnen, sich einfach bei mir zu erkundigen. Ich freue mich über Ihren Anruf.