Dagmar Niehaus - Sachverständige für den Versorgungsausgleich und Rentenberaterin
Ich bin regelmäßig tätig für Unternehmen, Gerichte, Anwälte, Steuerberater, Selbstständige und Privatleute.
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Bei einer Scheidung wird mit der Rente ein erheblicher Vermögenswert geteilt
Bei der Ehescheidung ist vieles zu regeln – die Teilung des Vermögens, Unterhaltsfragen, Sorgerecht …… und der Versorgungsausgleich.
Der Versorgungsausgleich regelt die Teilung der Anwartschaften auf Renten oder die Teilung der Ansprüche auf bereits laufende Renten, welche beide Eheleute während der Ehezeit erworben haben.
Geteilt werden neben gesetzlichen Renten, berufsständischen Versorgungen und Beamtenpensionen auch Anrechte aus der privaten und betrieblichen Altersversorgung.
Es lohnt sich, die gerichtlichen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich innerhalb der Rechtsmittelfrist zu prüfen. Zumal der Ausgleich von betrieblichen und privaten Anrechten nicht mehr korrigiert werden kann, wenn der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig geworden ist.
Es lohnt sich ebenfalls, die Abänderung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung prüfen zu lassen. Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits verstorben ist, lässt sich in vielen Fällen sogar die Kürzung durch den Versorgungsausgleich vollständig rückgängig machen !