Dagmar Niehaus - Sachverständige für den Versorgungsausgleich und Rentenberaterin

Ihre Expertin bei Fragen zur Rente bei einer Scheidung
Als selbstständige Rentenberaterin habe ich mich im Jahr 2006 in Heiligenhaus (Raum Düsseldorf) niedergelassen. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist der Versorgungsausgleich.
Ich bin regelmäßig tätig für Unternehmen, Gerichte, Anwälte, Steuerberater, Selbstständige und Privatleute.
  • Ich informiere.
  • Ich berate.
  • Ich helfe.
Vom einzelnen Beratungsgespräch über Gutachten, Stellungnahmen, Inhouse-Seminaren, Abänderungsverfahren und schuldrechtliche Ausgleichsverfahren zum Versorgungsausgleich und vieles mehr erstreckt sich mein Angebot. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten meiner Homepage oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.


Bei einer Scheidung wird mit der Rente ein erheblicher Vermögenswert geteilt

Bei der Ehescheidung ist vieles zu regeln – die Teilung des Vermögens, Unterhaltsfragen, Sorgerecht …… und der Versorgungsausgleich.

Der Versorgungsausgleich regelt die Teilung der Anwartschaften auf Renten oder die Teilung der Ansprüche auf bereits laufende Renten, welche beide Eheleute während der Ehezeit erworben haben.

Geteilt werden neben gesetzlichen Renten, berufsständischen Versorgungen und Beamtenpensionen auch Anrechte aus der privaten und betrieblichen Altersversorgung.

Es lohnt sich, die gerichtlichen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich innerhalb der Rechtsmittelfrist zu prüfen. Zumal der Ausgleich von betrieblichen und privaten Anrechten nicht mehr korrigiert werden kann, wenn der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig geworden ist.

Es lohnt sich ebenfalls, die Abänderung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung prüfen zu lassen. Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits verstorben ist, lässt sich in vielen Fällen sogar die Kürzung durch den Versorgungsausgleich vollständig rückgängig machen !