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Aufhebung der Kürzung durch VA
Nach der Entscheidung des BGH XII ZB 624/15 vom 20.06.2018 kann die Kürzung durch den Versorgungsausgleich in vielen Fällen rückgängig gemacht werden, wenn die/der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstorben ist - und zwar auch dann, wenn dieser zuvor mehr als 36 Monate Rente bezogen hat.
Eingestellt am 08.02.2019 von D. Niehaus
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