Seminare zum Versorgungsausgleichsrecht

Das Justizministerium hat während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens des VA-Strukturreform-Gesetzes immer wieder ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nur die grundsätzlichen Dinge regelt. Hätte man die aufgrund der Vielfalt der Versorgungszusagen zu beachtenden Besonderheiten im Gesetz regeln wollen, so wäre dies erneut ein Gesetzeswerk geworden, welches in der Praxis nicht mehr verstanden wird.

Die Ausgestaltung der Rechtsanwendung in einzelnen Fällen wurde der Rechtsprechung überlassen. Inzwischen liegen zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vor, die zu beachten sind. Die Fülle der zweitinstanzlichen Entscheidungen zeigt auf, dass es noch viele Problemfelder und Rechtsunsicherheiten gibt mit der Umsetzung des Versorgungsausgleichsgesetzes in der Praxis.

Eine intensive und auch regelmäßige Schulung der Mitarbeiter, welche mit den Versorgungsausgleichen befasst sind, ist deshalb zu empfehlen.

Ich biete Ihnen hierzu Präsentationen in Ihrem Hause an. Wenn Sie als Berater für Unternehmen tätig sind, bietet sich auch eine Präsentation im Rahmen einer Kundenveranstaltung an. Ihre Kunden werden Ihnen dies mit Sicherheit danken!

Sprechen Sie mich an, ich freue mich über Ihre Anfrage und komme gern zu einem persönlichen Gespräch in Ihr Haus.