Steuerliche Regelung zur Teilung bei U-Kassen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun ergänzend zum BMF-Schreiben vom 31.08.2010 mit Schreiben vom 12.11.2010 Stellung genommen zu den Auswirkungen der Teilung eines Anrechts aus einer Unterstützungskasse.

Problematisch war der Versorgungsausgleich bezüglich der Auswirkungen auf die Steuerbefreiung der U-Kassen - es wurde der Verlust der Grundlage für die Gemeinnützigkeit befürchtet.

Mit BMF-Schreiben vom 31.08.2010 erfolgte zunächst nur eine Klarstellung zur steuerlichen Unschädlichkeit der externen Teilung. Nun wurde mit BMF-Schreiben vom 12.11.2010 auch zur internen Teilung Stellung genommen.

Bisher haben viele Unterstützungskassen Auskunftsverfahren zum Versorgungsausgleich "auf Eis gelegt", bis Sicherheit darüber herrscht, dass durch die Teilung nach den Vorschriften des VersAusglG nicht die Gemeinnützigkeit gefährdet wird. Die Unterstützungskassen werden nun das BMF-Schreiben auswerten und dann hoffentlich unbesorgt die Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilen können.

Beide BMF-Schreiben finden Sie auf der website des Bundesfinanzministeriums www.bundesfinanzministerium.de, dort unter dem Button "BMF-Schreiben".



Eingestellt am 17.11.2010 von D. Niehaus
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