Erster OLG-Beschluß zur Höhe der Teilungskosten im Versorgungsausgleich

Es liegt inzwischen eine erste Entscheidung vor zur Frage, in welcher Höhe Teilungskosten des Versorgungsträgers für die interne Teilung als angemessen zu betrachten sind.

Laut OLG Stuttgart - Beshluß vom 25.06.2010, 15 UF 120/10 sind Teilungskosten des Versorgungsträgers in Höhe von 3 % des Ehezeitanteils, mind. 100 EUR und höchstens 500 EUR angemessen iSd § 13 VersAusglG. Es handelt sich in diesem Beschluß um eine private Altersversorgung bei einer Versicherung. Es wurden 500 EUR Kosten geltend gemacht und nach Abänderung durch Rechtsbeschwerde auch anerkannt. Die ausführliche, nachvollziehbare Begründung des Versorgungsträgers zur Höhe der Kosten hat offensichtlich erheblich zur Entscheidung beigetragen.



Eingestellt am 29.07.2010 von D. Niehaus
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