Das neue Rentengesetz im laufenden Versorgungsausgleichsverfahren

In einem laufenden Versorgungsausgleichsverfahren ist von der Deutschen Rentenversicherung eine neue Auskunft einzuholen, wenn während der Ehezeit Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vorliegen. Durch das ab dem 01.07.2014 in Kraft getretene RV-Leistungsverbesserungsgesetz wird sich der Ehezeitanteil erhöhen um 1 Entgeltpunkt und somit nach heutigem Stand um 28,61 EUR je Kind. Diese rechtliche Änderung entfaltet Auswirkung auf den Ehezeitanteil und ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 vom Gericht zu berücksichtigen.


Eingestellt am 01.07.2014 von D. Niehaus
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