Meine Dienstleistung für Anwälte

Mit dem am 08.04.2009 im BGBl I 2009, S.700 veröffentlichten Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs ergibt sich ein erheblich höherer Beratungsbedarf Ihrer Mandanten als bisher. Gleichzeitig ergibt sich für die Anwaltschaft ein erhöhtes Haftungsrisiko:

Ihre Mandanten müssen Entscheidungen treffen zur Zielversorgung im Falle der externen Teilung. Bedenken Sie hierbei die oft unzureichende Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung. Nicht immer ist es unwirtschaftlich, ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründen zu lassen. Immerhin ist dort eine Absicherung der Erwerbsminderung ohne Gesundheitscheck möglich. Ob dies möglich und auch sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Ich empfehle Ihnen, die Berücksichtigung der Anrechte außerhalb der Grundversorgungen besonders sorgfältig zu prüfen. Fehler in der Höhe der Anrechte aus privater oder betrieblicher Altersversorgung oder auch „vergessene Anrechte“ können nach neuem Recht später nicht mehr korrigiert werden. Für Entscheidungen nach altem Recht ist eine Korrektur dieser Anrechte ausnahmsweise möglich im Falle von Wertverzerrungen durch die Barwert-Verordnung.

Bedenken Sie: Zahlreiche Zusagen der betrieblichen Altersversorgung werden auf dem Durchführungsweg der Direktzusage erteilt. Zuständiger Versorgungsträger für die Erteilung der Auskünfte ist dann der Arbeitgeber. Die Arbeitgeber müssen einen Ausgleichswert vorschlagen, die Entscheidung jedoch liegt letztendlich beim Gericht. Für eine fehlerhafte Berechnung des Ausgleichswertes wird der Arbeitgeber nach meiner Auffassung in der Regel nicht haftbar gemacht werden können. Das Haftungsrisiko liegt bei der Anwaltschaft, denn diese muss die Entscheidung des Gerichts prüfen!

Nach vorheriger Abstimmung mit Ihrem Mandanten prüfe ich die Entscheidungen und erstelle eine Stellungnahme zur Vorlage bei Gericht, sofern ich Fehler feststelle, die Ihre Mandanten beschweren.

Die Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft hat sich bewährt. Mit einigen Anwältinnen/Anwälten arbeite ich bereits seit über 10 Jahren regelmäßig zusammen und begleite das gesamte Versorgungsausgleichsverfahren rechtsberatend. Auf Wunsch bin ich auch bei der Anhörung oder im Termin als Sachverständige persönlich anwesend.