Formulare zum Versorgungsausgleich

Formulare zum Versorgungsausgleich
Im Versorgungsausgleichsverfahren werden durch die Familiengerichte Auskünfte von Versorgungsträgern über die Versorgungsanrechte der beteiligten Eheleute eingeholt. Hierzu gibt es acht verschiedene Auskunftsbögen - je nach Art des Anrechts und nach Rechtsform des Versorgungsträgers.

Die Formulare zum Versorgungsausgleichsgesetz wurden inzwischen neu überarbeitet und werden ab März 2012 in dieser neuen Version verwendet.

Auskunftsformulare der Versorgungsträger nach jetzigem Recht

Der Versorgungsträger muss gegenüber dem Familiengericht Auskunft erteilen über die Höhe des Ehezeitanteils/Ausgleichswerts/Kapitalwerts
  • der laufenden Betriebsrente, wenn bereits Rente gezahlt wird,
  • der Anwartschaft, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht,
  • der unverfallbaren Anwartschaft im Falle des beendeten Beschäftigungsverhältnisses.
Die Auskunft bezieht sich auf den Zeitpunkt „Ende der Ehezeit“. Das bedeutet, bei einer laufenden Betriebsrente ist beispielsweise zu prüfen, ob nach dem Ende der Ehezeit karrierebedingte Erhöhungen eingetreten sind. Diese wären herauszurechnen.

Das Unternehmen (der Versorgungsträger) muss der Auskunft eine kurze, verständliche und nachvollziehbare Herleitung der Berechnung sowie der für die Teilung maßgeblichen Regelungen und die Berechnungsgrundlagen beifügen!

Es ist nicht ratsam, diese Vorschrift zu unterschätzen, denn der Versorgungsträger kann vom Gericht oder auf Antrag eines Beteiligten aufgefordert werden, im Termin die Einzelheiten der Wertermittlung zu erläutern.

Im Gegensatz zum "Wertausgleich bei der Scheidung" benötigt das Gericht andere bzw. weitere Angaben, wenn bereits eine laufende Rente gezahlt wird, oder wenn ein bereits rechtskräftiger Versorgungsausgleich abgeändert oder angepasst wird (möglich bei Tod, Unterhaltszahlungen oder vorzeitigem Rentenbeginn).

Seit März 2012 gibt es deshalb für eine laufende Rente zur Ermittlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente einen eigens dafür eingerichteten Auskunftsbogen (V 102). Da die schuldrechtliche Ausgleichsrente nicht intern oder exern geteilt wird, ist in diesen Fällen auch kein Kapitalwert erforderlich. Dafür sieht dieser Auskunftsbogen jedoch Angaben zur Höhe der Sozialversicherungsbeiträge vor.

Es ist somit für den Versorgungsträger wichtig, zu erkennen, zu welchem Auskunftsverfahren das Familiengericht die Werte benötigt.

Downloads Formulare bAV

Auskunftsersuchen Versorgungsträger
Speichern Öffnen V21AuskunftsersuchenVersorgungstrgerbAV-2-12.pdf (16,45 kb)
Merkblatt zum Auskunftsersuchen
Speichern Öffnen V22MerkblattzumAuskunftsersuchenbAV-2-12.pdf (16,77 kb)
Versorgungsübersicht zu Anrechten bAV
Speichern Öffnen V30VersorgungsbersichtzuAnrechtenausderbAV-2-12.pdf (16,40 kb)
Mitteilung über die Rechtskraft
Speichern Öffnen V80MitteilungberRechtskraftundsonstigenVerfahrensstand-2-12.pdf (16,06 kb)
Fristsetzung externe Teilung
Speichern Öffnen V90FristsetzungexterneTeilung_2.12_.pdf (19,27 kb)
Auskunftsersuchen laufende Rente
Speichern Öffnen V100AuskunftsersuchenVersorgungstrgerlaufendeRente-2-12.pdf (14,49 kb)
Merkblatt zur Auskunft einer laufenden Rente
Speichern Öffnen V101MerkblattzumAuskunftsersuchenlaufendeRente-2-12.pdf (18,84 kb)
Auskunftsbogen laufende Rente
Speichern Öffnen V102AuskunftsbogenlaufendeRente-2-12.pdf (19,91 kb)
Auskunftsbogen Anpassung wegen Unterhalt
Speichern Öffnen V121AuskunftsbogenAnpassungwegenUnterhalt-2-12.pdf (67,00 kb)
Zusatzbogen Abänderungsverfahren § 51 VersAusglG
Speichern Öffnen V134ZusatzbogenAbnderungsverfahren_51VersAusglG-2-12.pdf (10,46 kb)
Übersicht aller Formulare Versorgungsausgleichsgesetz
Speichern Öffnen BundeseinheitlicheFormularezumVA-Uebersicht-2-12.pdf (8,33 kb)