Outsourcing von Versorgungsausgleichen
Kennen Sie Ihre gesetzlichen Auskunftspflichten und Gestaltungsrechte dieses Gesetzes ab dem 01.09.2009? Haben Sie einen Experten im Haus, der die auf Ihre Unternehmensziele zugeschnittenen Entscheidungen zur Teilungsregelung fällt? Kennen Sie die Rechtsprechung der vergangenen 30 Jahre zur Ermittlung der Ehezeitanteile einer betrieblichen Altersversorgung?
Ich bin regelmäßig mit der Prüfung der Versorgungsausgleichsentscheidungen beauftragt. Sofern ich Mängel feststelle, die sich beschwerend für Ihre Mitarbeiter oder für Ihr Unternehmen auswirken, erstelle ich eine Stellungnahme für die Begründung der Beschwerde bei Gericht.
Sie möchten gern die gesamte Abwicklung der Versorgungsausgleiche outsourcen?
Beim Outsourcing erteile ich die Auskunft an das Familiengericht in Ihrem Auftrag. Ich errechne den Ehezeitanteil des auszugleichenden Anrechts, teile den Ausgleichswert und (in der Regel) den korrespondierenden Kapitalwert mit, gebe Auskunft über die Teilung des Anrechts, über die Geltendmachung der Kosten usw. Ich führe jeden weiteren Schriftwechsel mit dem Familiengericht und prüfe schließlich die Entscheidung des Familiengerichts.
Sprechen Sie mich an, ich freue mich über Ihre Anfrage und komme gern zu einem persönlichen Gespräch in Ihr Haus.

