Dagmar Niehaus - Sachverständige für den Versorgungsausgleich und Rentenberaterin

Ihre Expertin bei Fragen zur Rente bei einer Scheidung
Als selbstständige Rentenberaterin habe ich mich vor fünf Jahren in Heiligenhaus (Raum Düsseldorf) niedergelassen. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist der Versorgungsausgleich.
Inzwischen bin ich regelmäßig tätig für Unternehmen, Gerichte, Anwälte, Steuerberater, Selbstständige und Privatleute.
  • Ich informiere.
  • Ich berate.
  • Ich helfe.
Vom einzelnen Beratungsgespräch über Gutachten, Stellungnahmen, Inhouse-Seminaren bis zum Outsourcing von Versorgungsausgleichen erstreckt sich mein Angebot. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten meiner Homepage oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.


Bei einer Scheidung wird mit der Rente ein erheblicher Vermögenswert geteilt

Bei der Ehescheidung ist vieles zu regeln – die Teilung des Vermögens, Unterhaltsfragen, Sorgerecht …… und der Versorgungsausgleich.

Der Versorgungsausgleich regelt die Teilung der Anwartschaften auf Renten oder die Teilung der Ansprüche auf bereits laufende Renten, welche beide Eheleute während der Ehezeit erworben haben.

Mit dem durch ständige Rentenreformen verbundenen Niveauverlust in der gesetzlichen Rentenversicherung rückt die Bedeutung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente immer mehr in den Vordergrund. Inzwischen beschränkt sich der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung längst nicht mehr nur auf die Grundrenten wie gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung oder Beamtenversorgung.

Sofern beide Eheleute noch keine Rente beziehen, werden die Anrechte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zum überwiegenden Teil in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen. Das heißt, der Ausgleich dieser Anrechte kann erst bei Rentenbeginn auf Antrag vollständig abgewickelt werden. Dies ist oft erst viele Jahre oder Jahrzehnte später der Fall.

Nur ein Teil bis max. 50,40 € (dynamisch) kann schon bei der Scheidung über die gesetzliche Rente ausgeglichen werden. Leider wird häufig unterschätzt, welche Vermögenswerte hinter diesen dynamischen Anwartschaften verborgen sind.

Was auf den ersten Blick mit 50,40 € monatlich recht unbedeutend wirkt, ist in Wirklichkeit ein hoher Vermögenswert. Würden Sie durch eine einmalige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung eine Monatsrente von (heute) 50,40 € begründen wollen, so müssten Sie 11.660 € einzahlen.

Die bei der Scheidung im Versorgungsausgleich übertragene Rente von 50,40 € entspricht also tatsächlich einem Vermögenswert von 11.660 € !